Gebührenordnung

Kursgebührenordnung - Kinderstudio Jena e.V.

1. Kursgebühren

Schüler, die dem 'Kinderstudio Jena e.V.' für einen seiner kreativen Kurse beigetreten sind, bezahlen einen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Anzahl der Kursstunden richtet.

2. KursstundenIm Schuljahr führt das Kinderstudio 30 Kursstunden mit folgender Dauer durch:
Schulkurse: 45 Minuten / Jugendgruppen: mind. 60 Minuten,
Vorschulkurse: 40-45 Minuten / Kurse für Kinder bis 3 Jahre: 30 Minuten. 3. Rechnung

Die Gebühren für ganzjährige Kurse werden in drei Raten (für jeweils 10 Stunden) und zwar zu Kursbeginn, vor Weihnachten und im Frühjahr per Rechnung erhoben. Diese ist in den nächsten 8 Tagen zu überweisen.
Rechnungen für Halbjahreskurse wie manche Theaterkurse werden in einer Rate erhoben.

4. Ermäßigungen

Einkommensermäßigung:
Eine Ermäßigung der Kursgebühr um 30 % erfolgt, wenn das Familiennettoeinkommen unter 900 € liegt (zählt ohne Kinder- und Unterhaltsgeld, aber mit Elterngeld). Dafür müssen dem Kinderstudio die Kopie des Einkommensnachweises der Eltern vorliegen. Diese Ermäßigung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Eine Änderung des Einkommens, die diese Ermäßigungsberechtigung aufhebt, ist dem Kinderstudio sofort mitzuteilen.
Geschwisterermäßigung: Das zweite (und jedes folgende) Geschwisterkind, das an beliebigen Kursen des Kinderstudios teilnimmt, erhält jeweils 30 % Ermäßigung. Bei Anmeldung oder Abmeldung eines der Geschwister während des Schuljahres entfällt der Geschwisterermäßigungsanspruch für das ganze Jahr.
Beide Ermäßigungen: können nicht für dasselbe Kind beansprucht werden – hier tritt die jeweils höhere Ermäßigung in Kraft. (Wenn z.B. zwei Geschwisterkinder mit Einkommensermäßigungsanspruch an Kursen teilnehmen, wird das zweite Kind 30 % Geschwisterermäßigung erhalten und das erste Kind die Einkommensermäßigung).

5. Rückzahlung im Krankheitsfall

Durch Erkrankung oder Kuraufenthalt versäumte Kursstunden werden in folgenden Fällen nicht berechnet: die Krankschreibung dauert länger als 2 aufeinanderfolgende Wochen es liegt dafür eine ärztliche Bescheinigung vor (Krankenschein, Sportbefreiung oder Kurbescheinigung) Wurden die Kursgebühren bereits vollständig bezahlt, aber nicht alle Krankenscheine berücksichtigt, bitten wir diese zum Kursende gemeinsam mit der Bankverbindung der Eltern abzugeben, damit eine Rücküberweisung erfolgen kann.

6. Mahnungen und Inkassoverfahren

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Gebühren erhalten die Eltern eine einfache Zahlungserinnerung.
Wird auch diese nicht beglichen, folgt eine Mahnung inklusive 4 € Mahngebühren. Danach wird durch das Inkassobüro des Kinderstudios ein Inkassoverfahren eingeleitet. Das Kinderstudio kann bei Fragen oder bei Widerspruch zu einer bestimmten Rechnung jederzeit angerufen werden. Bei ausstehenden Zahlungen behält es sich das Kinderstudio vor, über eine Teilnahme des betreffenden Kindes an Auftritten oder Lagern negativ zu entscheiden.

7. Abmeldung

Die Mitgliedschaft im Kinderstudio endet nach Ablauf des Kurses automatisch und kann im folgenden Schuljahr durch eine neue Anmeldung fortgesetzt werden. Eine Abmeldung im laufenden Kurs des Kinderstudios muss telefonisch oder schriftlich mit Angabe des Abmeldungsgrundes durch die Eltern im Büro des Kinderstudios erfolgen. Ist dies der Fall, werden die Kursgebühren nur bis zum Ende der laufenden Rate (10./20./30. Stunde) erhoben. Kursteilnehmer ohne Abmeldung bezahlen die gesamte Kursgebühr, auch wenn sie dem Kurs fernbleiben sollten. Eine Ausnahme bilden die ersten drei Kursstunden, nach denen man ohne Abmeldung fernbleiben kann.

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